Was ist "selbstgesteuertes Lernen"?
Schülerinnen und Schüler werden befähigt, ihren Lernprozess in wachsendem Maße selbst zu steuern.
Selbstgesteuertes Lernen ist folglich ein zielgerichteter Prozess, ein bewusstes individuelles Lernen mit klaren Rahmenbedingungen und festen Strukturen. Es ist Ziel eines jeden Unterrichts. Zudem leistet das "Selbstgesteuerte Lernen" an der Ganztagsschule das, was auch Hausaufgaben leisten sollen: Vertiefen, Vernetzen und Verknüpfen des Gelernten.
In diesen Stunden lernen die Kinder
- sich selbst Ziele zu setzen
- den eigenen Lernprozess zu planen
- zu entscheiden, welche Hilfen sie benötigen
- geeignete Lernstrategien auszuwählen und dazu Lernmedien zu nutzen
- den Erfolg ihrer Bemühungen selbst zu beobachten und zu bewerten.
Die Fachlehrerkräfte begleiten diese Arbeit mit Aufgaben, stellen Materialien zur Verfügung, gewährleisten die Verknüpfung mit dem Fachunterricht und stehen als Lernberater zur Verfügung. Zudem dokumentieren die Lehrkräfte in jeder Segel-Stunde das Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler und beraten diese.
Doppelbesetzung ermöglicht individuelle Förderung
An der Sekundarschule Lüdinghausen sind die Segelstunden der Jahrgangsstufen fünf und sechs grundsätzlich mit zwei Fachlehrkräften besetzt. Dadurch ist es möglich, mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Kleingruppen vertiefend zu arbeiten. So wird gewährleistet, dass in jeder Segelstunde echte individuelle Förderung stattfindet.
In 5 Phasen zum Lernerfolg
Die Segelstunden laufen nach einem festen Schema ab:
- Phase 1:
Planung/Organisation (Wahl der Aufgabe, Material holen, Fragen klären) - Phase 2:
Stillarbeit - Phase 3:
Planung (evtl. Wechsel des Faches, Material, Fragen) - Phase 4:
Flüsterphase (15-minütige Arbeitsphase, Partner- oder Gruppenarbeit möglich) - Phase 5:
Logbuch (Dokumentation des Lernens im Logbuch)
Effektive Lernzeit
Ab der Jahrgangsstufe 7 sind die Lernzeiten im 90-minütigen Nachmittagsunterricht verortet. Dies ermöglicht effektive Lernphasen und das Bewältigen umfassender Arbeitsaufträge.